| Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§
1 Allgemeines
1.
Die Angebote und Leistungen von med+ED
gegenüber den Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von med+ED ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
2.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder
diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass erstellte
Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen,
Filme, Druckträger, Datenträger, Arbeitsblätter,
Programme, usw.) nach den einschlägigen gesetzlichen Normen,
insbesondere dem Urhebergesetz zugunsten med+ED geschützt sind.
Ausschließlicher Rechtsinhaber ist med+ED. Die erstellten
Produkte dürfen grundsätzlich weder im Original noch bei
Reproduktionen verändert werden und bleiben auch nach Bezahlung
Eigentum von med+ED. Änderungen von Produkten von med+ED durch
den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von med+ED
zulässig.
2.
med+ED räumt den Kunden an allen mit den gelieferten Arbeiten
von med+ED zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechten
im Rahmen des Vertragsverhältnisses nur das einfache Nutzungsrecht
im Sinne des § 31 Abs.2 des Urhebergesetzes ein. Der Kunde
ist demnach berechtigt, das Werk neben med+ED auf die ihm erlaubte
Art zu nutzen, das heißt in dem sich aus dem Vertragszweck
ergebenden räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang.
3.
Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von med+ED
dürfen einfache Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte weitergegeben
werden.
4.
med+ED ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei der Ausführung
des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen, Werke ähnlicher Aufgabenstellung
für Dritte zu entwickeln.
5.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger
Bezahlung von med+ED auf den Vertragspartner über.
6.
med+ED ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen
auf med+ED hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch
zustünde.
7.
Der Kunde sichert med+ED zu, dass die von ihm an med+ED gelieferten
Logos, Fotos, Grafiken, Entwürfe, Ausführungsvorhaben
etc. bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen, Geschmacksmuster
oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte
Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten
Entwürfe und Ausführungsvorhaben nicht verletzt werden.
Einer diesbezüglichen Untersuchungspflicht unterliegt med+ED
nicht. Im Fall einer Inanspruchnahme von med+ED durch Dritte wegen
der Verletzung eines solchen Schutzsrechtes stellt der Kunde med+ED
von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen
frei. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten, die med+ED
durch die eigene Rechtsverteidigung entstehen.
§
3 Haftung
1.
Die Haftung von med+ED sowie deren Erfüllungsgehilfen beschränkt
sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und auf den Ausgleich
typischer und voraussehbarer Schäden.
2.
med+ED wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der
allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und
den Kunden auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften auch bei den von med+ED vorgeschlagenen Werbemaßnahmen
ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird eine von med+ED
vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er
sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert
hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme
verbundene Risiko selbst zu tragen.
3.
Jegliche Haftung von med+ED für Ansprüche, die auf Grund
einer Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird
ausdrücklich ausgeschlossen, wenn med+ED ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist.
4.
Für den Fall, dass med+ED wegen der Durchführung einer
Werbemaßnahme selbst in Anspruch genommen wird, stellt der
Kunde med+ED von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen
frei. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten, die med+ED
durch die eigene Rechtsverteidigung entstehen.
§
4 Vergütung
1.
Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus der jeweiligen
Angebotsstellung von med+ED zu Grunde. Die in den Rechnungen von
med+ED angeführten Beträge sind jeweils sofort und ohne
Abzüge fällig.
2.
med+ED ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse
zu verlangen.
3.
Alle Leistungen von med+ED, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von med+ED.
§
5 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung von med+ED Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte
abzutreten oder zu übertragen. med+ED kann Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
2.
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind von med+ED nicht bestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
3.
Dem Kunden steht hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung ein Zurückbehaltungsrecht
nur zu, wenn der jeweilige Gegenanspruch des Kunden von med+ED nicht
bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§
6 Archivierung
Dem
Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger,
und vom Kunden übergebene Produkte werden von med+ED nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung
über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den
Kunden hinaus archiviert.
§
7 Gerichtsstand, anwendbares Recht
1.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne
des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
Frankfurt am Main.
2.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§
8 Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
sind durch wirksame Bestimmungen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis
nach dem gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst
nahe kommen, zu ersetzen.
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